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Eckdaten zur notwendigen Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungs-Rücklage)

Die richtige Höhe der Erhaltungsrücklage gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz spricht von der "Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage". Aber was ist angemessen?

Nach Ansicht der Estate5 ist dies vor allem abhängig vom Zustand des Objektes. Und hier spielt vor allem die zu erwartende Lebensdauer von wichtigen Bauteilen eine große Rolle. Auf Reparaturen bzw. Erneuerung dieser Bauteile sollte die WEG in jedem Fall vorbereitet sein und ggf. entsprechend ansparen. Estate5 stellt daher ihren Kunden:innen eine fortlaufende Erhaltungsplanung als Information zur Verfügung.

In der Erhaltungsplanung werden in den nächsten 3 - 5 Jahren zu erwartende Erhaltungsmaßnahmen der angesparten Erhaltungsrücklage gegenübergestellt. Somit kann die Eigentümergemeinschaft die Ansparung an den zu erwartenden Bedarf anpassen, es wird nicht zu viel oder zu wenig Erhaltungs-Rücklage angespart.