Spezialfälle: Die Arbeit für Erbengemeinschaften und als gerichtlich bestellter Verwalter
Spezialfall Erbengemeinschaft – Den Wert der Immobilien erhalten
Erbengemeinschaften leben oft weit verstreut, so dass es sinnvoll ist, einen professionellen Haus- und/oder Mietverwalter zu engagieren. Dieser betreut die Immobilie professionell und neutral und für Streitigkeiten zwischen den Erben bzgl. der Immobilie gibt es so von Beginn an keinen Anlass.
Und auch und vor allem wenn es bereits Erbstreitigkeiten gibt, ist die Einsetzung eines neutralen Dritten als Verwalter sinnvoll, um den Wert der Immobilie zu sichern und die Mietverhältnisse zu betreuen. Im Streitfall können Erlöse aus der Immobilie auf ein eigenes Konto gebucht werden, bis alle Unklarheiten zwischen den Erben beseitigt sind.
Die Zusammenarbeit mit Anwälten und Testamentsvollstreckern gehört hier für die Estate5 zum Tagesgeschäft.
Spezialfall gerichtlich bestellter Verwalter – Konfliktmanagement und professionelles Handeln
Es gibt Situationen, in denen das zuständige Amtsgericht einen Verwalter bestellt (früher sogenannter Notverwalter). Wenn z.B. die Eigentümergemeinschaft so zerstritten ist, dass sie sich nicht auf einen Verwalter verständigen kann. Oft gehen diese Fälle einher mit fehlenden Wohngeldzahlungen der Eigentümer und somit finanziellen Schwierigkeiten der Eigentümergemeinschaft. Versicherungspolicen wurden z.B. nicht bezahlt, die Immobilie bzw. die Eigentümergemeinschaft verliert den Versicherungsschutz.
In diesen Fällen ist Know-how, Durchsetzungsvermögen aber auch Fingerspitzengefühl notwendig, um die Immobilie und die Eigentümergemeinschaft von diesem Ausnahmezustand "Notverwaltung" wieder in die geregelten Bahnen einer regulären Hausverwaltung zu bringen. Auch in diesen Fällen setzt die Estate5 erfolgreich ihr Know-how ein.

